Seltsames geschieht in Lippe: Mitte April 2001 wird einer AG Fossoli, die am 4. Mai in Horn eine Veranstaltung abhalten wird, vom Ordnungsamt der Stadt verboten, dafür mit Plakaten zu werben, obwohl diese keinen strafbaren Inhalt haben. Fast zwei Wochen vorher, am Freitag, den 6. 4. 2001, durchsuchen auf Antrag des Detmolder Oberstaatsanwaltes Höbrink ca. 10 Bielefelder Staatsschutzbeamte, unterstützt von 12 Beamten der Einsatzhundertschaft Bielefeld in Kampfmontur, die Räume des Autonomen Kultur- und Kommunikationszentrums alte Pauline. Dazu noch gleich drei Wohnungen von Vorstandsmitgliedern des Trägervereins K.I.D. e.V. Bei der mehrstündigen Aktion werden Computer und Datenträger ebenso beschlagnahmt wie wichtige Vereinsunterlagen, darunter die Teilnehmerliste der Jahreshauptversammlung.
Was war geschehen? Gab es auf jener Hauptversammlung landesverräterische Bestrebungen? Waren Anschläge auf die FDGO oder Castor-Transporte geplant? Vermutete man Waffenverstecke? Nein, nichts von alledem, wofür normalerweise die Staatsmacht derart bemüht wird! Es geht nur um zwei lippische Bürger, die sich seit fast einem Jahr von Antifaschisten unerträglich beleidigt und verleumdet fühlen. Die Staatsschutzaktionen und das Plakatierverbot in Horn müssen mit einer Besonderheit jener zwei Bürger zu tun haben.
Der eine ist ein ehemaliger SS-Mann, der andere sein Anwalt. Beginnen wir mit dem einfacheren Fall.
Der Anwalt Arnd Kuhlmann, der nach eigenen Angaben 1946 (LZ vom 9. 4. 2001) oder 1944 (LR vom 10. 4. 2001) geboren wurde, war in einem (nicht von den unterzeichneten Gruppen verfassten) Internet-Artikel vom März 2000 als ehemaliges Mitglied der SS-Leibstandarte Adolf Hitler bezeichnet worden. Seitdem kann er nicht mehr ruhig schlafen. Wir sehen ihn förmlich, wie er seit einem Jahr unter dem Verdacht der Klienten und Kollegen leidet, er sei in Wirklichkeit fast dreißig Jahre älter als behauptet. Dagegen konnten nur Hausdurchsuchungen helfen, das sehen wir ein.
Um sein Leiden zu beenden, erklären wir hiermit feierlich, dass der Detmolder RA Arnd Kuhlmann aus Altersgründen nie Mitglied der SS gewesen ist.
Der zweite Karl Friedrich Titho aus Horn kann zumindest seine aktenkundige Mitgliedschaft in der verbrecherischen Organisation der SS nicht abstreiten (näheres siehe Info-Teil des Flugblattes). Er fühlt sich aber nicht als ehemaliger Verbrecher, wenngleich er auch 1951 in den Niederlanden zu sieben Jahren Haft wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen verurteilt wurde. Er hatte unter anderem 1942 in den besetzten Niederlanden an der Ermordung von ca. 70 sowjetischen Kriegsgefangenen in Amersfoort teilgenommen. Aus fünf bis sieben Metern Entfernung schoss er ihnen von hinten in die Köpfe. So ein Mensch verbittet es sich, Henker, Nazimörder oder Nazitäter genannt zu werden. Dieser ehemalige Angestellte des früheren deutschen Sicherheitsdienstes findet beim heutigen (sprich: Staatsschutz Bielefeld) großes Verständnis für sein Anliegen. Wie passt das zum offiziell gepflegten Bild von der antifaschistischen Berliner Republik? Wir behaupten: wie die Faust aufs Auge. Der deutsche Staat beansprucht neuerdings das Monopol auf Antifaschismus.
Bekanntlich waren an dem deutschen Verbrechen zwischen 1933 und 1945, der Judenvernichtung, einige Millionen Deutsche direkt oder indirekt als Täter, willfährige Handlanger oder Nutznießer beteiligt. Das kann man nicht erst seit Goldhagens Buch Hitlers willige Vollstrecker wissen. Auch die meisten anderen boten den Verfolgten nicht die geringste Hilfe und leisteten erst recht keinen Widerstand, weil sie größtenteils wie die Täter selbst überzeugte Antisemiten und Antikommunisten waren.
Über eine solchermaßen in das Menschheitsverbrechen der Judenvernichtung verstrickte deutsche Bevölkerung hielten die Alliierten einige Jahre lang ein Gericht, dessen Strenge bereits durch das Interesse an der Übernahme von Teilen der Nazi-Eliten gemildert wurde. Schnell war für die West-Alliierten klar, dass Deutschland wieder zu einem kapitalistischen Staat werden sollte. Die einzig angemessene Reaktion auf das deutsche Menschheitsverbrechen, die Auflösung deutscher Staatlichkeit, war nie eine ernsthafte Option. Dass das Deutsche Reich nie zu existieren aufgehört hat, ist bis heute einer der staatsrechtlichen Grundpfeiler der BRD. Als 1951 die leicht eingeschränkte Souveränität gewährt wurde, konnte das Land der Täter seine Vergangenheitsbewältigung in eigener Regie inszenieren. Der damit betraute Justizapparat wies die meisten ungebrochenen Karrieren auf. Ehemalige Kumpane und Gesinnungsgenossen der Täter durften über diese zu Gericht sitzen. Und das taten sie wenn es irgend zu vermeiden war lieber gar nicht. Das erklärt, warum gegen Titho erst 1963 von der Dortmunder Zentralen Ermittlungsstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen in NRW ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, das sich dann bis zur Einstellung wegen Mangels an Beweisen bis 1971 erstreckte. Die Staatsanwälte nahmen ihre Funktion sehr ernst. Eine pauschale Verurteilung auf Grund der Beteiligung an Verbrechen des Staates durfte es aus Gründen der allgemeinen Staatsräson nicht geben. Offensichtlich sahen die Staatsanwälte ihre Aufgabe nicht in der Anklageerhebung. Vielmehr nahmen sie die Position des Gerichtes vorweg: Sie hatten anders als jetzt im aktuellen Verfahren gegen die Antifaschisten eine grundsätzliche Unschuldsvermutung, bis zum zweifelsfreien Beweis des Gegenteils. Wodurch dieser aber erbracht wurde, bestimmte die Staatsanwaltschaft selbst ohne öffentliche Kontrolle. So wurden von den 24.275 Beschuldigten, gegen die man in Dortmund ermittelte, letzlich nur 158 verurteilt, weil nur ihnen ein individuelles Verschulden zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Widersprüche zwischen Zeugenaussagen begründeten sofort derartige Zweifel. Selbst die nachgewiesene Tötung von Menschen war kein Verurteilungsgrund, weil (zumal in Kriegen) ein Teil der Staatsdiener zum Töten legitimiert ist. Die Tat musste schon aus niederen Beweggründen oder besonders grausam durchgeführt worden sein. Letztlich übernahm man damit die Maßstäbe des Reichsführers SS, Himmler, der seinen Männern bestätigt hatte, dass sie beim Töten von Ausnahmen abgesehen anständig geblieben seien.
So wäre Titho eine Verurteilung wegen der Gefangenenermordung in Amersfoort in Deutschland sicher erspart geblieben. (Vgl. dazu S. 2 der Dokumentation zu Titho). Der westdeutsche Staat hat mit dem Einverständnis des größten Teils der Bevölkerung die allermeisten Diener seines verbrecherischen Vorläuferstaates nicht behelligt oder sie sogar entschuldet und damit demonstriert, wie hoch er auch die Treue zum NS-Staat einschätzt.
Wenn Titho heute in Interviews behauptet, dass Lagerleitung nichts Schuldhaftes sei, dann rechtfertigt er sich mit dem staatlichen Auftrag, in dem er tätig war. Damit liegt er wahrscheinlich goldrichtig, auch wenn inzwischen die rot-grüne Regierung aus Gründen der Opportunität für nichtdeutsche Lagerleiter andere Standards gesetzt hat. Um den Kriegseinsatz deutscher Soldaten gegen Jugoslawien zu legitimieren, musste dieser zu einer antifaschistischen Präventionsmaßnahme umgelogen werden. Tatsächliche existierende und erfundene Lager wurden zu faschistischen Konzentrationslagern erklärt, in denen ein neues Auschwitz vorbereitet würde. Ihre Leiter gelten selbstverständlich als gefährliche Kriegsverbrecher, die weltweit gejagt und in Den Haag verurteilt werden müssen. Für die tatsächlichen deutschen Vorbilder der vermeintlichen Serbenhitlers u.a. hat es in dieser Form nie eine Jagdsaison gegeben, besonders nicht in Deutschland.
Ein anderer rot-grüner Streich zur Reinwaschung Deutschlands hat sich für Titho und seinen Anwalt zunächst negativ ausgewirkt, wendet die Sache für ihn aber jetzt zum Guten: die unter dem Slogan Aufstand der Anständigen inszenierte Staats-AntiFa von August bis November 2000.
Dass die von der Detmolder Staatsanwaltschaft verlangten Hausdurchsuchungen erst nach acht Monaten durchgeführt wurden, liegt wohl daran, dass es während der Aufstandsmonate nicht opportun erschien, aus eher läppischen Gründen mit geballter Staatsmacht gegen harmlose Antifaschisten vorzugehen. Erst musste noch durch einige kulturell-politische Events mit internationaler medialer Außenwirkung der deutsche Ruf im Ausland aufpoliert werden, der über Gebühr durch nazistische Schläger- und Mörderbanden beschädigt zu werden drohte. Das muss Titho und seinem Anwalt weh getan haben, da in jener Zeit unsere Aktionen und Veranstaltungen in Horn und Detmold stattfanden.
Inzwischen ist klar: Die Staatsantifa-Kampagne hat die Zahl rechter Straftaten eher noch erhöht als gesenkt, aber die traditionelle linke Antifa wurde durch sie entscheidend geschwächt, da delegitimiert. Der deutsche Staat beansprucht das Monopol auf Antifaschismus. Die Antifa-Staatsknete ist unterwegs in die Taschen phantasievoller Opportunisten. Die demokratischen Nationalisten fragen sich verunsichert, wie sie sich für ein sauberes und erfolgreiches Deutschland einsetzen sollen: Sollen sie sich wirklich in einem zivilgesellschaftlichen Workshop darauf vorbereiten, von Glatzen eins übergebraten zu bekommen, wenn sie demnächst gegen rechte Gewalt eingreifen? Sollen sie gegen den Holocaust an Nutztieren demonstrieren oder lieber gegen die Agrar-Mafia, sollen sie Vegetarier werden trotz Hitler oder gegen die Atomtransporte demonstrieren trotz Trittin? Was müssen sie tun oder lassen, um endlich guten Gewissens stolz auf Deutschland sein zu dürfen? In dieser Situation der Verwirrung der nationalen Gefühle findet Tithos Anliegen wieder Gehör bei der unabhängigen Justiz. Eine Detmolder Richterin verlängert im Februar bereits abgelaufene Durchsuchungsbescheide.
Noch an einen anderen Strick des nationalen Diskurses hängt sich Titho: Schindlers Liste hat flächenhaft den Drang geweckt, nach den paar guten Deutschen zu forschen, die zwischen 1933 und 1945 Juden geholfen haben. Titho möchte dem nationalen Selbstwertgefühl auch etwas Futter geben, wenn er, dem das Schimpfwort Judenbengel noch sehr geläufig sein soll, sich leicht verspätet als Judenfreund outet. Den Lesern der Lippischen Landes-Zeitung darf er die rührselige Geschichte vom koscheren Fleisch auftischen, das er den Juden in seinem Lager 1944 besorgt habe. Seine älteren Volksgenossinnen und -genossen werden sich noch daran erinnern, wie hart die damalige deutsche Justiz mit Menschen umging, die Gefangenen Lebensmittel besorgten, weil diese ja dem deutschen Volke vorenthalten wurden und es dadurch geschwächt wurde. Sie werden ihn deshalb aber nicht als Hochverräter und Wehrkraftzersetzer sehen, der sie den Endsieg gekostet hat, sondern in diesem Geständnis mit Recht ein taktisches Manöver vermuten. Außerdem wäre auch diese Tat verjährt.
Titho kann sich in der regionalen Presse sogar erlauben, den Opfern seine Entschuldigung und den Überlebenden Frieden anzubieten, ohne dass sein journalistisches Sprachrohr darin die Herrenmenschenmentalität bemerkt. Auch damit greift Titho eine verbreitete Verdrehung auf, wonach der Unfrieden von den Antifaschisten ausgeht; von denjenigen, die nach so langer Zeit immer noch an die deutschen Verbrechen erinnern. Eigentlich darüber herrscht weitgehendes Einverständnis sind es nämlich die Juden, welche die Deutschen verfolgen mit der moralischen Auschwitzkeule (M. Walser).
Deutschland, die verfolgende Unschuld, schlägt wieder zu: gegen die für unnötig erklärte und kriminalisierte linke Antifa.
Georg-Weerth-Gesellschaft e.V., Detmold
Josef-Mohren-Fraktion
Kulturinitiative Detmold e.V.
Geboren am 14. 5. 1911 in Feldrom/Lippe tritt Carl-Friedrich Titho als gelernter Schlosser und Schmiedehandwerker 1932 in die örtliche SS und am 1. 5. 1933 in die NSDAP ein. Seit dem 25. 3. 1935 ist er Organisationsleiter des dortigen Stützpunktes Feldrom (bestehend aus den drei Gemeinden Feldrom, Kempen und Veldrom).
Ab 1936 betätigt er sich bei der von der SS geleiteten Rundfunkwache des Reichssenders in Frankfurt am Main. Von Frühjahr 1937 bis April 1940 arbeitet er als Kraftfahrer beim Sicherheitsdienst (kurz: SD) in Frankfurt und Kassel. (In Kassel hat er Wilhelm Harster als Vorgesetzten, für den Titho später noch arbeiten wird.) Die Monate zwischen Mai und August 1940 verbringt Titho als Panzerschütze der Wehrmacht in Frankreich.
Nach der Besetzung der Niederlande (Mai/Juni 1940) wird Titho zum persönlichen Fahrer des für den BdS in Den Haag tätigen Wilhelm Harster. Im Frühjahr 1942 wird Titho in das Durchgangslager Amersfoort versetzt, das unter Harsters Leitung steht. Dort wütet zur Jahreswende eine unbekannte ansteckende Krankheit unter den ca. 100 russischen Kriegsgefangenen, die bis März schon 25 bis 30 Todesopfer fordert. Nach einem Vorschlag des Lagerleiters Harster und des SS-Gruppenführers Rauter zur Verlegung der Gefangenen kommt Anfang April ein Befehl des Reichsführer-SS und Chefs der deutschen Polizei zur Exekution der Gefangenen.
Dazu folgendes Zitat aus dem Urteil (Freispruch!) des Landgerichts München gegen den ehemaligen SS-Sturmbandführer Erich Deppner vom 22. 1. 1964:
In den frühen Morgenstunden des folgenden Tages wurden die noch am Leben befindlichen russischen Kriegsgefangenen (mindestens 65) mit zwei Lastkraftwagen, die von Titho und dem zufällig im Lager anwesenden SS-Oberscharführer J. gesteuert wurden, in das für die Durchführung der Exekution ausgewählte Waldgelände transportiert. Dort stellte der Angeklagte ein Erschießungskommando zusammen, das aus den SS-Führern Heinrich, Berg, May und Titho$^3$ bestand und mit Maschinenpistolen ausgerüstet war. Dann wurden die kriegsgefangenen Russen, vermutlich von Berg, jeweils in Gruppen, die der Stärke des Hinrichtungspelotons entsprachen, von dem in der Nähe der Erschießungsgrube gelegenen Standplatz der Transportfahrzeuge an die Exekutionsstätte herangeführt. Dort mussten sie, die sich in einem Zustand der völligen Apathie befanden, sich am Rande der Grube aufstellen, den Rücken dem Erschießungskommando zugekehrt, das in etwa 6 bis 8 Metern Entfernung hinter der aufgeworfenen Erde Aufstellung nahm. Auf die Feuerkommandos des Angeklagten wurden die Gefangenen durch Schüsse in den Hinterkopf die Maschinenpistolen waren auf Einzelfeuer eingestellt getötet. Bei jeder Gruppe überzeugte sich der Angeklagte vom Eintritt des Todes. In Zweifelsfällen gab er May den Befehl, Nachschüsse zu erteilen; in ein bis zwei Fällen besorgte er die Abgabe von Nachschüssen selbst. Bevor die nächste Gruppe von Gefangenen herangebracht wurde, deckte man die Leichen jeweils mit einer Schicht Erde ab.
(Berg wurde von einem niederländischen Sondergericht 1949 u.a. wegen dieser Tat zum Tode verurteilt. May und Titho wurden wegen dieser Tat von einem niederländischen Sondergericht 1949 bzw. 1951 zu 10 bzw. 6 Jahren Gefängnis verurteilt.)
Im Januar 1943 wird Titho als erster Kraftfahrer ins KZ Herzogenbusch (auch als Vught bekannt) versetzt, bleibt aber auch weiterhin persönlicher Fahrer von Harster. Während seiner dortigen Tätigkeit im Musterbetrieb der SS bis September des Jahres werden dort ca. 12.000 Gefangene untergebracht und mindestens 10.500 von dort weiter nach Auschwitz und in andere Vernichtungslager deportiert. Außerdem ist Titho an Misshandlungen dortiger Gefangener beteiligt.
Im September 1943 wird Harster zum BdS Italien versetzt und nimmt Titho wiederum als seinen Chauffeur mit. Bevor Titho am 15. 3. 1944 zum Leiter des Durchgangslagers (PDL) Fossoli di Carpi benannt wird, befördert Harster ihn persönlich zum SS-Untersturmführer.
Als Leiter dieses Lagers muss Titho sich für mindestens 2.700 über Fossoli in Vernichtungslager deportierte Juden und andere Gefangene mitverantworten. Ebenso mitverantwortlich ist er für die Erschießung von ca. 67 Gefangenen am 12. 7. 1944 als Vergeltung für die bei einem Anschlag von Partisanen am 25. 6. 1944 in Genua getöteten sieben Wehrmachtsangehörigen.
Nachdem das Lager im Herbst 1944 nach Gries bei Bozen verlegt wird, wo sich die Lebensbedingungen der Gefangenen drastisch verschlechtern, wird es am 1. 5. 1945 wegen der näher rückenden Front aufgelöst. Dadurch kommen zwischen dem 28. 4. und dem 1. 5. ca. 3.500 Gefangene frei. Bevor Titho das Lager verlässt, verbrennt er zusammen mit seinem Stellvertreter Hans Haage wichtige Unterlagen im dortigen Krematorium (dort wurden niemals Menschen verbrannt). Trotz seines schnellen Handelns wird Titho einige Tage nach seiner Flucht in der Nähe von Bozen gefangen genommen.
Bis September 1946 ist Titho erst in Vught, dann in Wolfsberg, unter der Aufsicht der englischen Kriegsverbrecherkommission Süd-Europa, und ab Juli 1948 in Fallingbostel gefangen. Von dort entlassen, wird er jedoch 1949 wieder festgenommen und bleibt bis zu seinen Prozessen (s.u.) in Haft in den Niederlanden. Im Januar 1947 richtet sich ein erstes erfolgloses Auslieferungsgesuch Italiens an die amerikanischen Alliierten. Am 18. 1. 1948 wird ein erster Haftbefehl gegen Titho, Haage, Seifert und andere vom Militärermittlungsrichter des Gebietsmilitärgerichts in Bologna ausgestellt. Diesem wird jedoch wegen der Weigerung der Auslieferung durch die Briten nicht entsprochen. 1949 erfolgt ein weiteres Auslieferungsgesuch Italiens. Auch dies wird durch die Alliierten abgelehnt, trotz der Identifizierung Tithos durch italienische Zeugen. Am 21. 5. 1951 wird Titho von einem niederländischen Sondergericht in Utrecht zu einem Jahr Haft wegen Misshandlungen an Gefangenen in Herzogenbusch verurteilt. Drei Tage später wird er vom gleichen Gericht zu sechs Jahren Haft wegen der oben genannten Erschießungen in Amersfoort verurteilt. Am 29. 3. 1953 wird er nach Deutschland abgeschoben; unter Anrechnung seiner Kriegsgefangenschaft und Untersuchungshaft hat Titho ganze sieben Jahre seines Lebens in Haft verbracht. Seitdem lebt er bis heute unbehelligt in der Pfuhlstraße 4 in Horn(-Bad Meinberg). Bis zu seiner Rente war er in seiner eigenen Schlosserei bzw. später als Fernfahrer und Schlosser bei Hornitex (weitaus größter Arbeitgeber in Horn) tätig. Ein erneuter Haftbefehl gegen Titho, Haage, Seifert und andere wird am 10. 6. 1954 in Italien erlassen: Nach Artikel 16 (Grundgesetz) verweigert Deutschland bei Titho und Haage die Auslieferung; beide lehnen zudem jegliche Kooperation, insbesondere die Gegenüberstellung mit Überlebenden, kategorisch ab. Nach acht Jahren Ermittlungen ergeht 1971 eine Einstellungsverfügung der Dortmunder Zentralstelle gegen Titho, zu der es heißt: Dem Beschuldigten kann nicht mit hinreichender Sicherheit die Kenntnis davon nachgewiesen werden, daß die deportierten jüdischen Gefangenen später in den Konzentrationslagern getötet werden sollten. Eine Zeugin, tätig als Schreibkraft für die Deutschen, beschuldigt Titho u.a., zum Teil persönlich die Auswahl der aus Fossoli zu Deportierenden getroffen zu haben. In einem Fall, als eine Lagerinsassin nach medizinischer Hilfe für ihr krankes Kind fragte, habe Titho gesagt, dass das keinen Zweck habe, was soll sie erst ihr Kind kurieren, sie werden doch alle verräuchert.
Im November 1994 wird zufällig Aktenmaterial (teilweise auch Titho betreffend) in den Archiven der aufgelösten italienischen Kriegsgerichte gefunden. Daraufhin werden Ermittlungen gegen Titho, Haage, Seifert und andere aufgenommen. Beim Militärgericht La Spezia gibt es eine Wiederaufnahme des Verfahrens (von 1945 bis zum 26. 1. 1959) am 4. 7. 1996 wegen der Erschießung des Widerstandskämpfers Gasparotto in der Nähe von Fossoli und ein Ermittlungsverfahren zu dem Massaker an den o.g. 67 Gefangenen am 12. 7. 1944. Diese Ermittlungen werden am 10. 11. 1999 mangels ausreichender Beweise eingestellt. Die Akten werden mit der Auflage an die Militärstaatsanwaltschaft zurückgegeben, weitere Untersuchungen vor allem gegen Titho bezüglich anderer in den Akten dokumentierter Verbrechen vorzunehmen. Auch diese Untersuchungen werden Ende 2000 ergebnislos eingestellt. Das Militärgericht in Verona beginnt parallel im Juli 1996 ein Ermittlungsverfahren gegen o.g. Personen wegen Kriegsverbrechen im Lager Bozen (in beiden Verfahren geht es im Übrigen nicht um Deportationen). Es endet am 24. 11. 2000 mit der Verurteilung von Michael Seifert zu lebenslanger Haft in Abwesenheit (Kanada, wohin er sich geflüchtet hatte, hat sich zur Auslieferung grundsätzlich bereit erklärt). Haage, der mitangeklagt worden wäre, ist 1998 verstorben. Die Ermittlungen gegen Titho werden wiederum mangels ausreichender Beweise eingestellt. Ebenso in Dortmund: Zwei 1996 neu eingeleitete Verfahren werden 1998 bzw. 1999 auch wieder eingestellt. Als Reaktion auf die Verfahrenseinstellungen wird am 25. April eine Dokumentation über Titho im italienischen Staatsfernsehen gesendet.
Ulrich Herbert, Best, Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft, 1903-1989, Verlag J.H.W. Dietz Nachfolger, 3. Auflage 1996, S. 499, 500
Eberhard Rondholz: Dortmund Eine deutsche Zentralstelle, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 11'96
Justiz und NS-Verbrechen, Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1966 Band XIX, University Press Amsterdam (UPA) BV, Amsterdam 1978
Justiz und NS-Verbrechen, Dokumentation niederländischer Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, University Press Amsterdam (UPA) BV, Amsterdam 1978
Staatsarchiv Detmold, Einstellungsverfügung des Militärgerichts La Spezia vom 10. 11. 1999 gegen Titho u.a.
Raul Hilberg, Die Vernichtung der europäischen Juden, Frankfurt am Main 1996, Dachauer Hefte 5 Die vergessenen Lager, Dachau November 1989